Gültig ab 16. September 2025:
Transportkosten werden von der Wohnadresse bis zum entsprechenden Schulstandort vom Verband übernommen gemäss folgender Tabelle (nicht aufgeführte Strecken werden nicht vergütet):
Wohnort | Schulstandort(e) | |
Schwaderloch / Mandach | nach | Kleindöttingen und Leuggern |
Leibstadt / Full / Reuenthal / Etzwil / Felsenau / Hagenfirst | nach | Kleindöttingen |
Böttstein (Ortsteil der Gemeinde Böttstein) | nach | Leuggern |
Wenn SchülerInnen für einzelne Lektionen den Schulstandort wechseln müssen, werden die Kosten für den entsprechenden Tag zurückvergütet. Die Kosten werden ausschliesslich auf Basis einer Mehrfahrtenkarte / Abonnement übernommen (Einzelfahrten werden nicht entschädigt).
Bitte füllen Sie bei Bedarf das untenstehende PDF-Formular aus.