Rückerstattung Busabonnement

Gültig ab 16. September 2025:

Transportkosten werden von der Wohnadresse bis zum entsprechenden Schulstandort vom Verband übernommen gemäss folgender Tabelle (nicht aufgeführte Strecken werden nicht vergütet):

Wohnort Schulstandort(e)
Schwaderloch / MandachnachKleindöttingen und Leuggern
Leibstadt / Full / Reuenthal / Etzwil / Felsenau / Hagenfirst nachKleindöttingen
Böttstein (Ortsteil der Gemeinde Böttstein) nachLeuggern

Wenn SchülerInnen für einzelne Lektionen den Schulstandort wechseln müssen, werden die Kosten für den entsprechenden Tag zurückvergütet. Die Kosten werden ausschliesslich auf Basis einer Mehrfahrtenkarte / Abonnement übernommen (Einzelfahrten werden nicht entschädigt).

Bitte füllen Sie bei Bedarf das untenstehende PDF-Formular aus.