Absenzen- und Urlaubsregelung

Eltern melden ihre kranken Kinder vor Unterrichtsbeginn über KLAPP bei allen Lehrpersonen der Klasse ab. Unentschuldigte Absenzen der Schüler/Innen werden im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis ausgewiesen. Im Jahreszeugnis steht die Anzahl aller unentschuldigten Absenzen des ganzen Schuljahres.

Schnuppertage im Rahmen der Berufsfindung finden in der Regel während der Schulferien statt. Falls dies nicht möglich ist, kann die Klassenlehrperson der Sek- und Realklassen, sowie die Standortleitung Leuggern für die Bezirksschulklassen Urlaube bewilligen.

BezirksschülerInnen benutzen für alle voraussehbaren Absenzen die Absenzenkarte. Sek- und RealschülerInnen informieren rechtzeitig die Klassenlehrperson.

Um vom Unterricht in Bewegung und Sport teilweise dispensiert zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis mitzubringen. Sie sind trotz Sportdispens im Unterricht «Bewegung und Sport» anwesend.

Gemäss § 38 Abs. 1 Schulgesetz haben die Schüler/innen auf Ersuchen der Eltern Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Die pro Schuljahr anfallenden freien Schulhalbtage dürfen zusammengefasst bezogen werden. Der Bezug der freien Schulhalbtage ist der Klassenlehrperson in jedem Fall mindestens 3 Tage im Voraus durch die Eltern zu melden.  

Ein längerer Urlaub bedarf der Bewilligung durch die Schulleitung. Das schriftliche Gesuch inklusive Begründung muss mindestens 30 Tage vor Beginn des gewünschten Urlaubs bei der Schulleitung eintreffen.